06. Mai 2015

Gerichtserfolg für Altkanzler Helmut Kohl

Beitrag auf rp-online.de

Köln. Altkanzler Helmut Kohl kann aufatmen. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte das Urteil des Kölner Landgerichts, das Kohls Ex-Ghostwriter Heribert Schwan die Verwendung von Zitaten des Altkanzlers in seinem neuen Buch untersagt hatte. Die Richter gingen sogar noch über das alte Urteil hinaus.

Neuer Erfolg für Helmut Kohl (85): Ein Bestseller mit brisanten Äußerungen des Altkanzlers über andere Politiker war in dieser Form unrechtmäßig und darf so nicht mehr ausgeliefert werden.
Das hat am Dienstag das Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz bestätigt.

Die Veröffentlichung von 115 Kohl-Zitaten war nach Auffassung des Gerichts unrechtmäßig, weil zwischen Kohl und dem Journalisten Heribert Schwan eine "stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung" bestanden habe. Der Verlag darf das Buch in dieser Form deshalb nicht mehr verbreiten. Restexemplare, die schon in den Regalen der Buchhändler liegen, dürfen aber noch verkauft werden.

Da es um ein einstweiliges Verfügungsverfahren ging, ist keine Berufung gegen die Entscheidung möglich. Kohls Anwälte kündigten an, den Heyne-Verlag, Schwan und seinen Co-Autoren Tilman Jens auf Entschädigung in Millionenhöhe verklagen zu wollen. Der Verlagsjustiziar Rainer Dresen tat dies als "pure Anwaltsrhetorik" ab: "Was sollen Kohls Anwälte denn auch anderes sagen, nachdem sie den durch ihre Prozesslawine erst möglich gewordenen Verkaufserfolg des Buchs letztlich nicht verhindern konnten?"

Die Zitate stammen aus Gesprächen, die Kohl vor mehr als zehn Jahren mit Schwan geführt hat. Auf der Grundlage dieser Gespräche schrieb der Journalist in Kohls Auftrag als Ghostwriter dessen Memoiren. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Schwan veröffentlichte daraufhin im vergangenen Jahr zusammen mit Jens das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Darin sagt Kohl zum Beispiel über Bundeskanzlerin Angela Merkel, sie habe anfangs nicht mit Messer und Gabel essen können.

Während das Landgericht Köln in erster Instanz nur die Mehrzahl der Zitate verboten hatte, ging das Oberlandesgericht nun noch weiter und verbot sämtliche der von Kohl im Berufungsverfahren beanstandeten Passagen. Darunter fielen nun auch Äußerungen über die Politiker Christian Wulff, Richard von Weizsäcker, Klaus Töpfer und Palästinenserführer Jassir Arafat.

Schwan äußerte sich nach der Entscheidung empört. "Es ist lächerlich", sagte er. "Dieses Gericht hat keine Ahnung." Er werde sich von niemandem "das Maul