20. Nov 2015

Helmut Kohl verlangt Schadensersatz in Millionenhöhe

Beitrag auf wbs-law.de

Nachdem Helmut Kohl von seinem Ghostwriter, Heribert Schwan, die Herausgabe von 200 Tonbandaufnahmen erstreiten konnte, sowie die weitere Verbreitung des Buches „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ verboten worden ist, geht der Streit jetzt in eine weitere Runde. Helmut Kohl verlangt fünf Millionen Euro Schadensersatz, da er sein Vermächtnis als beschädigt ansieht.

Die Anwälte von Helmut Kohl erweiterten die Klage um einen weiteren Punkt. Gefordert werden fünf Millionen Euro Schadensersatz nebst Zinsen. Angriffsziel sind weiterhin die Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens, sowie die Verlagsgruppe Random House. Gemeinsam hatten sie das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ veröffentlicht. Das Buch enthielt brisante und nicht gerade zimperliche Äußerungen des Altkanzlers über andere Politiker.

Helmut Kohl sieht sein politisches und persönliches Ansehen durch „Kohl-Protokolle“ als beschädigt an

Kohl macht geltend, dass die Veröffentlichung der Zitate sein Ansehen und politisches Lebenswerk beschädigt habe und sieht sein Vermächtnis als beschmutzt an. Die Freundschaft zu jahrelangen Weggefährten sei beschädigt, sodass ein immaterieller Schaden entstanden sei, so seine Anwälte.

„Helmut Kohl möchte lediglich Schlagzeilen produzieren“ – Gelassenheit von Random House gegenüber 5 Millionen-Klage

Der Rechtsanwalt der Verlagsgruppe Random House, Rainer Dresen, bleibt gelassen. Die Summe sei „nicht seriös“ und vom Wunsch des Altkanzlers Helmut Kohl geprägt, Schlagzeilen zu produzieren. Überraschend sei für ihn diese Meldung nicht, zumal Kohls Anwälte bereits im Mai im Gerichtssaal die Schadensersatzklage ankündigten.

Dresen ließ gegenüber „Spiegel Online“ verlauten, dass er sich auf einen langen Prozess einstelle. Die Richter müssen jede einzelne Passage die im Buch erschien dahingehend überprüfen, ob Persönlichkeitsrechte des Altkanzlers Helmut Kohl besonders schwerwiegend verletzt sind. Bis jetzt befassten die Gerichte sich lediglich mit den vertraglichen Bindungen zwischen Helmut Kohl und Heribert Schwan. Inhaltlich seien die Zitate des Buches „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ nicht überprüft wurden.

Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut – Jedes Zitat aus „Kohl-Protokollen“ muss auf schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts überprüft werden

Wie Random House über den Justitiar Rainer Dresen bekannt gab, mache er sich keine Sorge über den Ausgang des Prozesses. Insbesondere die Presse- und Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut. Noch dazu sei die Begründung der Klage nicht überzeugend. Laut Klagebegründung, sei die Beziehung zu Michael Gorbatschow durch die Veröffentlichung der Zitate erheblich beschädigt. Verwunderlich erscheint Dresen hier, dass in den vorherigen Klageverfahren Zitate zu Herrn Gorbatschow keinerlei Rolle spielten. Dresen äußert sich mit den Worten: „Erlaubte Zitate als Basis für Geldentschädigungen in Millionenhöhe? Das ist mir jedenfalls neu.“

Der Streitwert beläuft sich durch die Klageerweiterung nun auf fünf Millionen Euro. Ob Helmut Kohl mit dem Vorwurf, dass sein Vermächtnis beschädigt sei auch vor Gericht punkten kann, bleibt abzuwarten. Jörg Kachelmann, hatte damals 625.000 Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen, die höchste Summe die jemals von einem Gericht zugesprochen wurde. Fünf Millionen Euro Schadensersatz erscheinen in diesem Verhältnis durchaus als zu hoch gestapelt. (DeH)