27. Apr 2017

Kohl erhält Schadenersatz in historischem Ausmaß

Beitrag auf welt.de

Das Landgericht Köln hat Ex-Kanzler Helmut Kohl einen Rekord-Schadenersatz in Höhe von einer Million Euro zugesprochen.
  • Eine Buchveröffentlichung habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Gericht.
  • Es geht um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ von Heribert Schwan und Tilman Jens, erschienen 2014.
Warum das wichtig ist:
Kohl führte die Gespräche mit Schwan 2001 und 2002, damit der Journalist als Ghostwriter Kohls Memoiren verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf.

Im Rechtsstreit über Tonbandmitschnitte von Aussagen Helmut Kohls (CDU) hat das Landgericht Köln dem Altkanzler eine Million Euro Schadenersatz für eine Buchveröffentlichung zugesprochen. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ habe das Persönlichkeitsrecht des 87-Jährigen schwer verletzt, entschied das Gericht am Donnerstag in dem Zivilprozess.

Das Buch basiert auf Gesprächen mit Kohl, die der Journalist Heribert Schwan 2001 bis 2002 auf Tonband mitschnitt, um als Ghostwriter dessen Memoiren zu schreiben. Es handelt sich um den vierten und letzten Band, der ein Bestseller wurde.

Kohl sprach von Vertraulichkeit

Die umstrittenen Zitate betrafen unter anderem die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker. Das Buch wurde ein Bestseller.

Kohl klagte jedoch dagegen und erreichte, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte. Er bestreitet nicht, dass er die Äußerungen so getätigt hat, er betont aber, dass sie vertraulich gewesen seien und auf keinen Fall zur Veröffentlichung bestimmt.

Ungewöhnlich hohe Schadenssumme

Schwan dagegen sagte, er habe die Gespräche als Journalist geführt und deshalb auch Zugriffsrecht. Zudem habe Kohl immer, wenn er etwas wirklich Vertrauliches gesagt habe, darauf bestanden, dass der Kassettenrekorder ausgeschaltet wurde.

Das Kölner Landgericht hatte im Vorfeld seiner Entscheidung vom Donnerstag bereits deutlich gemacht, dass es grundsätzlich von einem Anspruch Kohls auf Schadenersatz ausgeht. Die Höhe eines solchen Anspruchs hatten die Richter aber bis zum nun gesprochenen Urteil offengelassen.

Die bisher höchsten Summen, die für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Veröffentlichungen zugesprochen wurden, bewegten sich um die 400.000 Euro.