10. Mrz 2015

Schwan steuert auf weitere Niederlage zu

auf stuttgarter-nachrichten.de

Mit süffisanten Zitaten des Altkanzlers über andere Politiker sind die "Kohl-Protokolle" bester Lesestoff. Nun beschäftigt sich bereits das zweite Gericht mit der Frage, ob die Veröffentlichung rechtens war.

Köln - Helmut Kohls ehemaliger Memoiren-Autor Heribert Schwan steuert in seinem Rechtsstreit mit dem Altkanzler auf eine neue Niederlage zu. Das Oberlandesgericht Köln deutete am Dienstag an, dass es die Veröffentlichung von brisanten Kohl-Zitaten in Schwans Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ ebenfalls für nicht rechtmäßig hält. In erster Instanz hatte das Landgericht Köln bereits entschieden, dass das Buch nicht weiter ausgeliefert werden darf.

Die Zitate stammen aus über zehn Jahre alten Gesprächen, die Kohl mit Schwan geführt hatte, damit dieser als Ghostwriter seine Memoiren abfassen konnte. In diesem Arbeitsverhältnis sei Schwan eine Art „Zuarbeiter“ gewesen, meint das Gericht. Die Entscheidung darüber, was letztlich veröffentlicht werden sollte, habe allein bei Kohl gelegen. Während der langen Gespräche mit Schwan habe dieser auch immer mal wieder Sätze gesagt wie „Das schreiben Sie jetzt aber nicht“.

"Das entscheidende Wort lag bei Herrn Kohl"

Anschließend habe er dann genau überprüft, was wirklich in die Memoiren gekommen sei. „Sie sind ja Zeile für Zeile das Manuskript durchgegangen, und Zeile für Zeile hat Herr Kohl das abgesegnet“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Zingsheim. „Das entscheidende Wort, was veröffentlicht wird, lag bei Herrn Kohl.“

Deshalb sei es nicht in Ordnung gewesen, dass Schwan später nicht freigegebene Zitate von Kohl eigenmächtig in seinem eigenen Buch publiziert habe. Seine Entscheidung kündigte das Gericht für den 5. Mai an. Ausgehend von den Äußerungen des Richters, dürfte jedoch kein Zweifel daran bestehen, dass das Urteil des Landgerichts im Wesentlichen bestätigt werden wird.

Von dem Buch aus dem Heyne-Verlag waren vor dem Verbot 200.000 Exemplare ausgeliefert worden. Kohl wird darin mit Sätzen zitiert wie: „Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen.“ Gegen insgesamt 115 Zitate hatte der heute 84 Jahre alte Politiker geklagt und in erster Instanz überwiegend recht bekommen. In zweiter Instanz tendiert das Gericht dazu, sogar alle Zitate zu verbieten. Danach will Kohl nach Angaben seiner Anwälte auf Schadensersatz in Millionenhöhe klagen.

Schwan wollte nach dem Urteil keine Stellungnahme abgeben. Seine Anwälte äußerten sich enttäuscht. Zwischen Schwan und Kohl war es vor der Veröffentlichung des letzten geplanten Memoiren-Bandes zum Zerwürfnis gekommen. Der Journalist macht dafür Kohls zweite Frau Maike Kohl-Richter verantwortlich.