13. Nov 2014

Sieg für Kohl

FAZ

Schwan darf Zitate nicht weiter verwenden

Das Landgericht Köln hat entscheiden, dass der entlassene Kohl-Ghostwriter Heribert Schwan
115 Zitate in seinem Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ nicht mehr verwenden darf

© DPAVergrößernBuchvorstellung: Heribert Schwan Anfang Oktober mit dem Objekt des Streits in Berlin

Der ehemalige Ghostwriter von Helmut Kohl, Heribert Schwan, darf einen Großteil der umstrittenen Zitate des Altkanzlers nicht mehr in seinem Buch veröffentlichen. Das hat das Landgericht Köln am Donnerstag entschieden. Damit folgten die Richter in weiten Teilen einem Antrag des früheren Bundeskanzlers auf eine Einstweilige Verfügung. Kohl wollte 115 Zitate verbieten lassen. Das strittige Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ beruht zum Teil auf Tonbändern, die Kohl 2001 und 2002 für seine Memoiren besprochen hatte. Darin äußert er sich teils drastisch über andere Politiker. Kohls damaliger Ghostwriter Heribert Schwan hatte diese Zitate nun eigenmächtig in einem eigenen Buch veröffentlicht.

Antragsgegner waren neben dem einstigen Ghostwriter Schwan dessen Mitautor Tilman Jens sowie die Random House Verlagsgruppe. Schon in der mündlichen Verhandlung hatten die Richter deutlich gemacht, dass Kohl Unterlassungsansprüche haben könnte.

Das strittige Buch beruht zum Teil auf Tonbändern, die Kohl 2001 und 2002 für seine Memoiren besprochen hatte. Darin äußert er sich teils drastisch über andere Politiker. Der Verlag darf nun keine Bücher mit den Zitaten mehr weitergeben. Um bereits an den Buchhandel ausgelieferte Bücher geht es hingegen nicht.