10. Okt 2014

Streit um Kohl-Buch

 10.10.2014

Kohls Anwälte geben auf

Die Anwälte des Altkanzlers nehmen ihr Rechtsmittel gegen die Veröffentlichung des Buchs „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“ zurück.

Die offizielle Version der Geschichte: Maike Kohl-Richter und Helmut Kohl bei der Frankfurter Buchmesse. Bild: Reuters

FREIBURG taz | Helmut Kohl ist mit dem Versuch gescheitert, den Vertrieb des Buchs "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" zu verbieten. Zunächst hatte das Landgericht Köln seinen Antrag auf eine einstweilige Anordnung zurückgewiesen. Nun haben Kohls Anwälte auch die Beschwerde dagegen zurückgenommen. Sie kamen damit einer Niederlage am Oberlandesgericht (OLG) Köln zuvor.

Autor Heribert Schwan war früher Ghostwriter von Helmut Kohls Memoiren. Aus dieser Zeit besaß er auch noch 135 Tonbänder, die seine Gespräche mit Helmut Kohl dokumentieren. Zwar musste Schwan die Tonbänder an Kohl herausgeben, so ein Urteil des OlG Köln vom August, Schwan nutzte deren Inhalt aber trotzdem für sein Buch.

Viele deftige Zitate von Kohl sorgten bereits vorab für großen Wirbel. Kohls Anwaltskanzlei Holthoff-Pförtner aus Essen hat bereits am Montag beim Landgericht Köln beantragt, dass das Buch nicht erscheinen soll. Die Öffentlichkeit und der herausgebende Heyne-Verlag wurden über den Antrag nicht unterrichtet. Die Anwälte hätten auch ein anderes Gericht wählen können, gingen aber wohl deshalb nach Köln, weil sie hier schon im Tonbandstreit Erfolg hatten.

Keine Pflicht zur Vertraulichkeit

Das Landgericht hat den Antrag allerdings postwendend am Dienstag zurückgewiesen, was zunächst auch nicht bekannt wurde. Kohl könne sich nicht auf den Ghostwriter-Vertrag mit Schwan berufen. Dieser enthalte keine ausdrückliche Pflicht zur Vertraulichkeit und könne auch nicht so ausgelegt werden. Schwan habe sich damals wohl nicht verpflichten wollen, „über sämtliche von Herrn Dr. Kohl mitgeteilten Umstände Stillschweigen zu bewahren.“

Auch der Einwand von Kohls Anwälten, das neue Buch verstoße gegen Urheber- und Persönlichkeitsrechte Kohls, wurde vom Landgericht zurückgewiesen. Damit könne jedenfalls nicht das Verbot des ganzen Buches beantragt werden, das dem Antrag vom Montag noch nicht einmal beigefügt war. Allenfalls hätte so die Schwärzung bestimmter Passagen durchgesetzt werden können, die aber nicht beantragt war.

Noch am Dienstag haben Kohls Anwälte gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt. Das Landgericht Köln hatte am Mittwoch entschieden, dass es seinen Beschluss nicht ändern wird und leitete die Akten an das OLG weiter. Am Donnerstag gingen dort auch zwei Exemplare des Buches ein, die die Kanzlei Holthoff-Pförtner geschickt hatte. Nach Beratung signalisierte das OLG den Anwälten, dass die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat. Darauf nahmen Kohls Anwälte die Beschwerde zurück.

Theoretisch könnte Kohl in einem neuen Verfahren nun noch die Schwärzung bestimmter Passagen beantragen. Dazu könnten sich die Anwälte auch an ein anderes Landgericht wenden, wo sie sich bessere Chancen ausrechnen. Die Kanzlei Holthoff-Pförtner reagierte bis Redaktionsschluss aber nicht auf Anfragen. Auch beim jetzt abgeschlossenen Rechtsstreit ging es vor allem um Symbolik. Selbst wenn Kohl Erfolg gehabt hätte, wären nur die Bücher betroffen gewesen, die noch im Verlag lagern. Die bereits ausgelieferten Bücher hätten weiter verkauft werden können.

 

von Christian Rath