10. Jul 2015

Altkanzler Kohl darf Tonbänder behalten

Beitrag auf swr.de

Altkanzler Helmut Kohl (CDU) darf die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen behalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag entschieden. Den Bändern wird ein erheblicher historischer Wert zugestanden.

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Kohl habe einen Herausgabeanspruch gegen den Publizisten, sagte die Vorsitzende Richter Christina Stresemann in Karlsruhe. Die Bänder befinden sich bereits im Besitz von Kohls Anwalt. Damit scheiterte der Publizist Heribert Schwan mit seiner Revision in Karlsruhe (Az.: V ZR 206/14). Kohl hatte auf Herausgabe der Bänder geklagt und in den Vorinstanzen recht bekommen, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln. Schwan hatte daraufhin Revision eingelegt. "Ich werde reduziert auf den Mikrofonhalter und das ist ungerecht", so seine Argumentation.

BGH: Kohl war Auftraggeber

Schwan hatte in den Jahren 2001 und 2002 lange Gespräche mit Kohl aufgezeichnet. Dabei entstanden Aufnahmen in einer Länge von etwa 630 Stunden. Auf der Grundlage dieser Gespräche verfasste Schwan als Ghostwriter drei Memoirenbände, in denen jedoch nur Kohl als Autor genannt wird. Während der Arbeiten zum vierten und letzten Band kam es 2009 zum Zerwürfnis und Kohl beendete die Zusammenarbeit.

Die Richter entschieden nun, dass zwischen Kohl und Schwan ein Auftragsverhältnis bestanden habe. Die Entscheidung über den Inhalt der Memoiren habe allein bei Kohl gelegen. Nachdem Kohl die Zusammenarbeit aufgekündigt hatte, durfte er nach Ansicht der Richter auch verlangen, dass Schwan aufgezeichnete Interviews herausgibt. Hiervon erfasst seien nicht nur zur Verfügung gestellte Dokumente, sondern auch die dem Ghostwriter "mitgeteilten und von ihm aufgezeichneten persönlichen Erinnerungen und Gedanken" Kohls.

Das Oberlandesgericht Köln hatte Schwan schon im Mai untersagt, bestimmte drastische Zitate von Kohl zu veröffentlichen.