14. Nov 2014

Antwort auf Prantl`s Kommentar

Lieber Herr Prantl,

dieser Ihr in alttestamentarisch strengem Duktus  gehaltene Kommentar
zeigt leider ein wenig zu offensichtlich, worum es Ihnen hier offenbar schlicht geht:

Darum scheinbar Recht behalten zu haben. Sie haben sich in Ihrem ersten Kommentar - von Sachverhaltskenntnis nur leicht getrübt  denn die nun wirklich lückenhaften Verträge Kohl/Droemer und Schwan/Droemer haben Sie nie interessiert, aber Faktenkenntnis schadet offenbar der Meinungsbildung - weit aus dem Fenster gelehnt und einen vertraglichen Anspruch Kohl – Schwan behauptet.

Jetzt freuen Sie sich unverhohlen darüber, scheinbar bestätigt zu sein.  Aber das doch von einem Gericht, das nun wirklich nicht satisfaktionsfähig ist. Einer 14. Kammer des Landgerichts Köln, die auf interessanten, verworrenen Wegen überhaupt zu dem Fall kam. Warum hat denn die ursprünglich befasste 28. Kammer im Komplettverbotsverfahren vertragliche Ansprüche rundweg abgelehnt? Und das wurde auch noch bestätigt vom OLG Köln? Und weshalb hat die 28. Kammer das zweite Verbotsverfahren an die 14. Kammer abgeben müssen? Interessiert niemanden. Abgegeben an ein Gericht, das sich den Sachverhalt biegt, wie es gerade passt. Vertragliche Ansprüche ohne Vertrag? Kein Problem. Wirksam auch gegenüber Verlag und Co-Autor, die anders als Herr Schwan nun wirklich nie etwas mit Kohl zu tun hatten? Denen also vermutlich nicht einmal Sie einen Vertrag unterstellen würden? Das Kölner Gericht schafft das. Dogmatisch innerhalb der nun auf persönlichkeitsrechtlichen Interessenabwägung angesiedelt. Lachhaft für jeden Presserechtler. Nicht für die 14. Kammer. Urteilsverkündung ohne Urteil? In Köln geht das.

Und wie zur Bestätigung, dass hier nun wirklich mit heißer Nadel gestrickt wurde: Das Urteil liegt uns Stand jetzt noch nicht einmal vor. Es musste von der Kammer  offenbar unbedingt zuerst einer meinungsfesten Journaille live und in Farbe verlesen werden. Da war wohl keine Zeit, ein richtiges schriftliches Urteil zu erstellen und an uns, die Betroffenen, wenigstens im Anschluss danach zu schicken.  Wir haben bislang keine Ahnung, welche Passagen überhaupt verboten wurden. Bevor wir als die Beteiligten es überhaupt nur zu Gesicht bekommen, so die Information an uns, muss es erst noch „korrigiert“ werden. Wir erhalten es die nächsten Tage, voaussichtlich. Hat man so etwas schon einmal gehört? Interessiert das jemanden? Fragen Sie doch mal bei der Geschäftsstelle nach, ob das Urteil, das Sie bereits kommentieren, den Parteien überhaupt wirksam mitgeteilt wurde. Na, dieser Dilettantismus, das wäre ja mal eine Meldung wert. Aber ganz sicher nicht für die SZ. Super Sportteil übrigens, nach wie vor.

Mit den besten Grüßen

 

Rainer Dresen
Leitung Rechtsabteilung
Rechtsanwalt
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