25. Okt 2021

BGH macht Maike Richter-Kohl wenig Hoffnung auf Millionen-Entschädigung

Beitrag auf spiegel.de

Ist der Anspruch auf eine Millionenentschädigung vererblich? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage verneint – damit zeichnet sich eine juristische Niederlage für Helmut Kohls Witwe ab. Doch das Urteil steht noch aus.

Im Rechtsstreit wegen eines Buches über den verstorbenen Altkanzler Helmut Kohl hat dessen Witwe Maike Kohl-Richter kaum noch eine Chance auf Erfolg. Dass sie an die von ihrem Mann kurz vor dem Tod erkämpfte Millionenentschädigung kommt oder ihr sogar noch mehr Geld zugesprochen wird, ist nach der Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) kaum zu erwarten.

Ein derartiger Anspruch sei grundsätzlich nicht vererblich, sagte der Vorsitzende Richter Stephan Seiters in einer vorläufigen Einschätzung. Er sehe bisher auch keine Gründe für eine Ausnahme. Ein Urteil will der BGH Ende November verkünden.

Hintergrund ist der Bestseller »Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle« aus dem Jahr 2014. Kohls Ghostwriter und früherer Vertrauter Heribert Schwan sollte die Memoiren des ehemaligen CDU-Chefs schreiben. 2001 und 2002 traf er sich an mehr als hundert Tagen mit dem Altkanzler in dessen Haus in Ludwigshafen. Kohl erzählte, Schwan zeichnete etwa 630 Stunden Gespräch auf. Nach drei von vier geplanten Bänden zerstritten sich die beiden allerdings. Schwan veröffentlichte das Buch dennoch.

Darin zitiert er Kohl mit abwertenden Urteilen etwa über Politiker wie Kanzler Gerhard Schröder (SPD) und Ex-CDU-Generalsekretär Heiner Geißler. Kohl habe sich teils einer »umgangssprachlichen« und »drastischen« Wortwahl bedient, formulierte Richter Seiters. 116 Passagen sind so umstritten, dass vor dem BGH auch über ihre Verbreitung verhandelt wird. Dabei geht es unter anderem um fehlerhafte Zitate und um Formulierungen, die aus dem Kontext gerissen sein könnten.

Altbundeskanzler Kohl verlangte von Schwan, Co-Autor Tilman Jens und dem mitbeklagten Verlag mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen. Das Landgericht Köln sprach ihm 2017 immerhin eine Million Euro wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu. Nachdem der 87-Jährige gestorben war, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, der Anspruch auf diese Geldentschädigung sei nicht vererblich. Dagegen geht Witwe Kohl-Richter nun vor dem BGH vor und erhebt dieselbe Forderung wie ihr Mann.

Was die Geldentschädigung angeht, argumentierte Kohl-Richters Anwalt, seien die Schuldner nach dem Kölner Urteil in Verzug gewesen. Er sprach von einer »Diskriminierung des Alters«, wenn sich Menschen am Lebensabend nicht darauf verlassen könnten, dass ihre Erben erstrittenes Geld bekommen. Die Gegenseite bezeichnete das als »juristischen Salto mortale«. Richter Seiters hatte gesagt, dass es bei dem Geld um Genugtuung gehe, die Tote nicht erfahren könnten.

Jüngste Volte in jahrelangem Rechtsstreit

Schwan sprach in einer Reaktion von einem »Lichtblick in meiner unappetitlichen Auseinandersetzung mit der Kohl-Erbin«. Er bezeichnete Kohl-Richter als geldgierig; sie werde wohl »endgültig finanziell leer ausgehen und muss erhebliche Prozesskosten erstatten«, schrieb er der Nachrichtenagentur dpa.

Es ist nicht das erste Mal, dass der BGH sich mit der Thematik befasst. Vor gut einem Jahr erzielte Kohl-Richter einen Teilerfolg gegen Schwan: Er muss ihr Auskunft geben, was von den Gesprächen mit dem Altkanzler noch auf Band oder abgetippt existiert. An Unterlagen aus dem Kanzleramt, die Schwan möglicherweise in seinem Besitz hat, kommt die Kohl-Seite aber nicht mehr heran.

Gegen das Urteil legte Schwan Verfassungsbeschwerde ein, wie sein Anwalt mitteilte. Darüber sei noch nicht entschieden. Dennoch habe Kohl-Richter schon Auskünfte verlangt, die Schwan auch erteilt habe.