29. Nov 2021

BGH-Urteil: Maike Kohl-Richter erhält keine Millionenentschädigung

Beitrag auf nzz.ch

Im Streit um die Buchveröffentlichung des Ghostwriters Heribert Schwan erhielt Helmut Kohl 2017 wegen verletzter Persönlichkeitsrechte eine Millionenentschädigung zugesprochen. Doch der Altbundeskanzler starb, bevor das Urteil Rechtskraft erlangte. Das Gericht entschied nun, dass das Geld nicht vererbbar ist.

jum. Die Witwe des Altbundeskanzlers Helmut Kohl, Maike Kohl-Richter, hat keinen Anspruch auf die Millionenentschädigung aus der juristischen Auseinandersetzung von Helmut Kohl mit seinem Ghostwriter Heribert Schwan. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Karlsruhe. Kohl-Richter hatte fünf Millionen Euro verlangt.

Die Karlsruher Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde.

Der Streit um das Geld ist Teil mehrerer Rechtsfälle, die Kohls Witwe und Alleinerbin Maike Kohl-Richter gegen dessen früheren Ghostwriter Heribert Schwan führt.

Der Journalist und Historiker hatte für Kohl dessen Memoiren geschrieben und dafür mit dem langjährigen CDU-Kanzler in den letzten Jahren seines Lebens Hunderte Stunden Gespräche geführt. Vor dem Erscheinen des vierten und letzten Bandes zerstritten sich die beiden Männer jedoch.

2014 – noch zu Lebzeiten Helmut Kohls – veröffentlichte Schwan dann das Buch «Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle». Es wurde zum Bestseller – auch, weil es teilweise kontroverse Aussagen des Altbundeskanzlers über zahlreiche bekannte Persönlichkeiten enthielt, die dieser allerdings niemals zur Veröffentlichung freigegeben hatte.

Kohl verklagte Schwan in der Folge wegen verletzter Persönlichkeitsrechte. 2017 sprach das Kölner Landgericht dem damals 87-Jährigen eine Million Euro Entschädigung zu. Dies war bis zu jenem Zeitpunkt die höchste Entschädigung der deutschen Rechtsgeschichte. Das Urteil wurde vor Kohls Tod nur wenige Wochen später aber nicht mehr rechtskräftig.

In der Berufungsinstanz hatte das Oberlandesgericht Köln 2018 allerdings entschieden, dass der Anspruch auf die Millionenentschädigung nicht vererbbar sei. Dem schlossen sich die BGH-Richter nun an.

Eine zweite Entscheidung, die 116 derzeit verbotene Textpassagen betrifft, hob der BGH teilweise auf. Einen Teil der Zitate erklärten die Richter für zulässig. Andere Passagen muss das OLG noch einmal prüfen. Beide Urteile ergingen formal als sogenannte Teilurteile. Denn der ebenfalls verklagte Co-Autor Tilman Jens ist inzwischen gestorben, der Rechtsstreit mit seinen Erben derzeit unterbrochen.