29. Nov 2021

BGH: Witwe von Helmut Kohl bekommt keine Entschädigung

Beitrag auf swr.de

Im Streit um Zitate von Altkanzler Helmut Kohl hat seine Witwe keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof am Montag entschieden.

"Solche Entschädigungen sollen nur demjenigen, dessen Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, Genugtuung verschaffen. Nicht aber den Angehörigen", erläuterte der Vorsitzende Richter am BGH, Stephan Seiters, die Entscheidung. Die Karlsruher Richter wiesen die Forderung der Witwe Maike Kohl-Richter zurück. Sie hatte fünf Millionen Euro verlangt. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der BGH am Montag.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Damit ist der Streit aber noch immer nicht zu Ende. Die Anwälte von Maike Kohl-Richter haben ihrer Mandantin geraten, beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzulegen.

Jahrelanger Streit um vertrauliche Kohl-Zitate

Im Prozess vor dem BGH ging es um einen jahrelangen juristischen Streit zu angeblichen Äußerungen des verstorbenen Altbundeskanzlers Helmut Kohl (CDU). Kohls Ghostwriter Heribert Schwan hatte nach einem Zerwürfnis ohne dessen Einverständnis das Buch "Vermächtnis - die Kohl-Protokolle" geschrieben. Es enthält Inhalte aus langen vertrauensvollen Gesprächen, die zu einer Zeit geführt wurden, als Schwan noch an Kohls Memoiren arbeitete. Wegen verletzter Persönlichkeitsrechte hatte das Landgericht Köln Kohl 2017 eine Million Euro zugesprochen. Das Urteil wurde vor seinem Tod aber nicht mehr rechtskräftig.

Der Rechtsstreit hatte bereits nach Erscheinen des Buchs 2014 und damit noch zu Lebzeiten Kohls begonnen. Land- und Oberlandesgerichte hatten sich schon damit befasst und damals entschieden: Der Buchautor Heribert Schwan darf die fraglichen Zitate nicht weiter verbreiten. Offen war aber noch, ob dies auch für den Verlag gilt.

Verlag darf einige Kohl-Zitate weiter veröffentlichen

Auch darüber hat der BGH heute entschieden. Demnach darf der Verlag einen Teil der 116 derzeit verbotenen Textpassagen veröffentlichen. Der BGH erklärte diese Zitate für zulässig. Bei 29 Zitaten bekam dagegen Maike Kohl-Richter recht. Hier habe der Journalist Heribert Schwan Zitate in einen falschen Zusammenhang gesetzt, so die BGH-Richter. Bei anderen Passagen wurde das Oberlandesgericht aufgefordert, noch einmal zu prüfen.