07. Mai 2015

Der Ghostwriter muss schweigen

Beitrag auf general-anzeiger-bonn.de

KÖLN.  Nur etwas mehr als zehn Minuten dauerte die Urteilsverkündung von Richter Andreas Zingsheim. In der letzten Reihe des Saals 153 im Kölner Oberlandesgericht schüttelten Heribert Schwan und Tilman Jens unisono den Kopf.

Beide Autoren veröffentlichten im vergangenen Jahr das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Gestern wurde der Bestseller über den Ex-Kanzler Helmut Kohl auch in zweiter Instanz verboten - mehr als 115 Zitate waren nicht freigegeben.

In über 630 Gesprächsstunden hatte sich Kohl im Gespräch mit seinem Memoirenschreiber Schwan zu nahezu jedem Weggefährten aus seiner politischen Zeit geäußert - und kein Blatt vor den Mund genommen. Über Angela Merkel sagte er beispielsweise, sie habe anfangs nicht mit Messer und Gabel essen können, Rita Süßmuth sei eine "Schreckschraube", Christian Wulff eine "Null" und Klaus Töpfer der größte "Bankrotteur" von allen. Nach einem Zerwürfnis mit Kohl veröffentlichte der Kölner Autor zusammen mit Jens das strittige Werk. Das Material dazu durfte er laut Gericht jedoch nicht verwenden.

Das Oberlandesgericht bestätigte damit das Urteil des Kölner Landgerichts vom November, ging in seiner Entscheidung aber noch weiter und verbot sämtliche von Kohl beanstandeten Passagen. Dass die Äußerungen tatsächlich gefallen sind, steht außer Frage. Tonbänder belegen dies. "Allerdings bestand zwischen Herrn Schwan und Herrn Kohl eine Übereinkunft des Stillschweigens", erklärte der Richter. Aus dieser ergab sich laut Urteil eine dienende Funktion von Schwan gegenüber dem Ex-Kanzler, der nicht persönlich vor Gericht erschien. "Er sollte nur Material für die Biografie sammeln, die Rechte daran lagen bei Kohl."

Doch genau diese stillschweigende Geheimhaltungsvereinbarung habe es laut Schwan nicht gegeben. "Dass das Gericht dies konstruiert, ist unglaublich", sagte der Autor. Vielmehr habe Kohl ihn immer darauf hingewiesen, wenn er das Aufnahmegerät ausschalten sollte. "Er wusste genau, was Sache ist. Wenn er dieses Urteil hier heute gehört hätte, hätte er gesagt, es sei Quatsch, einfach absurd." Kohls Anwalt Thomas Hermes zeigte sich zufrieden und kündigte an, den Heyne Verlag, in dem das Buch erschienen ist, sowie die beiden Autoren auf Entschädigung in Millionenhöhe verklagen zu wollen. Die Gegenseite erklärte dagegen, sie werde im nun anlaufenden Hauptsacheverfahren bis vor den Bundesgerichtshof ziehen, um dort letztlich Recht zu bekommen.

200 000 Exemplare des Buchs sind bislang erschienen, wenige davon sind noch im Verkauf. Neue dürfen jetzt nicht mehr gedruckt werden. Pikante Äußerungen Kohls wird es aber wohl wieder geben. "Ich lasse mir das Maul nicht verbieten. Es gibt noch unzählige Zitate, sie werden sich noch wundern", rief Schwan nach der Urteilsverkündung über den Gerichtsflur.