03. Sep 2020

Die unendliche Kohl-Geschichte

Beitrag aus "Die Lage am Morgen", Spiegel Newsletter

Nächster Akt im jahrelangen, erbittert geführten Streit um das Vermächtnis Helmut Kohls. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilt heute über eine Klage von Maike Kohl-Richter: Die Witwe des Altkanzlers will wissen, ob dessen früherer Ghostwriter Heribert Schwan noch Tonbänder, Kopien oder Abschriften der Gespräche und Gesprächsprotokolle mit ihrem Mann hat. Falls ja - was wahrscheinlich ist -, verlangt sie deren Herausgabe.

Mehr als 600 Stunden hatte sich Kohl einst mit Schwan unterhalten, das war in den Jahren 2001 und 2002, die Gespräche sollten die Grundlage für Kohls Memoiren werden. Drei Bände erschienen, dann überwarf sich der Altkanzler mit seinem Ghostwriter. Schwan veröffentlichte trotzdem ein viertes Buch – ohne den Segen des Protagonisten: "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Seither beschäftigt der Fall die Justiz, seit dem Tod des Altkanzlers 2017 führt Maike Kohl-Richter den Kampf um die Deutungshoheit der Ära Kohl weiter.

Auch nach dem Urteilsspruch an diesem Dienstag ist dieser Kampf nicht zu Ende. Ebenfalls vor dem BGH steht noch die Verhandlung über die Entschädigung von einer Million Euro aus, die das Landgericht Köln Kohl wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zugesprochen hatte. Als Kohl kurz darauf starb, war das Urteil aber noch nicht rechtskräftig, die nächste Instanz entschied, dass Kohls Witwe keinen Anspruch auf die Rekordentschädigung für ihren Mann habe. Das will Maike Kohl-Richter nicht akzeptieren. Die unendliche Kohl-Geschichte geht weiter.