10. Jul 2015

Helmut Kohl gewinnt gegen Ex-Biografen Heribert Schwan

Beitrag auf express.de

KARLSRUHE –  Im Rechtsstreit um Tonbandaufnahmen konnte Helmut Kohl einen Sieg erzielen. Der Altkanzler kann von seinem Ex-Biografen Heribert Schwan nun die Herausgabe von gut 200 Tonbändern fordern, die seine Lebenserinnerungen beinhalten. Sie entstanden im Rahmen der Vorbereitungen der Biografie.

Seit Jahren stritten Kohl und Schwan erbittert darüber, wem die Tonbänder und damit die Lebenserinnerungen eines Mannes gehören, der die Politik dieses Landes jahrzehntelang geprägt hat. Der BGH hat nun am Freitag als letzte Instanz ein Machtwort gesprochen und dem kranken Altkanzler die Bänder zugesprochen.

Über 600 Stunden lang redete Kohl in den Jahren 2001 und 2002 mit dem Journalisten über sein Leben. Schwan nahm die Gespräche auf Tonbändern auf, die er selber mitgebracht hatte. Die Aufzeichnungen sowie Handakten und andere schriftliche Unterlagen sollten Grundlage für die Memoiren Kohls sein, der zwischen 1982 bis 1998 Bundeskanzler war und die Wiedervereinigung maßgeblich gestaltete.

Schwan fühlt sich ungerecht behandelt

Der Publizist verfasste drei Memoirenbände, in denen aber nur Kohl als Autor genannt wurde. Bei den Arbeiten zum letzten Band kam es zum Zerwürfnis. Der Altkanzler beendete die Zusammenarbeit und verlangte die Tonbänder.

Schwan sieht sich ungerecht behandelt. „Es ist einfach nicht gerecht, wenn gesagt wird, das ist das Werk Helmut Kohls“, sagte er am Freitag in Karlsruhe. Er habe doch Fragen gestellt, das Gespräch strukturiert. „Ich werde reduziert auf den Mikrofonhalter und das ist ungerecht“.

(dpa/dk)