30. Aug 2016

Helmut-Kohl-Zitate: LG Köln setzt Verfahren über Entschädigung fort

Beitrag im Titelschutz Anzeiger

Helmut-Kohl-Zitate: LG Köln setzt Verfahren über Entschädigung fort

Im Prozess zwischen Altkanzler Helmut Kohl und seinem Ex-Ghostwriter Dr. Heribert Schwan hat das Landgericht Köln nach der Verhandlung am Donnerstag, dem 25. August 2016, noch keine Entscheidung gefällt, sondern die Fortsetzung des Verfahrens am 8. Dezember 2016 angekündigt. Der Vorsitzende Richter Dr. Martin Koepsel sieht vom Grundsatz her einen Anspruch auf Entschädigung, da das Persönlichkeitsrecht von Helmut Kohl durch die Publikation der Zitate verletzt wurde. Dr. Koepsel hat die Causa Kohl Zitate auch schon früher auf dem Richter-Tisch gehabt. Am 13. Nov. 2014 verhängte er ein teilweises Verbot für die weitere Verwendung und Veröffentlichung. Folglich durften im Anschluss an das Urteil keine weiteren Bü- cher mit den beanstandeten Zitaten ausgeliefert werden, doch die bereits ausgelieferten Bücher durften weiter verkauft werden. Helmut Kohls Anwälte fordern die Summe von fünf Millionen Euro und sollen nun mehr Informationen liefern, um diese Forderung zu untermauern. Damit haben die Hamburger Kanzlei Damm & Mann für die Random House-Tochter Heyne-Verlag sowie die Hamburger Kanzlei Osborne Clarke der Autoren Dr. Heribert Schwan und Tilmann Jens auf jeden Fall einen „Etappen-Sieg“ erringen können. Sachverhalt bedarf noch der Erläuterung und Klärung Nach der Verhandlung äußerten sich die Anwälte der Beklagten, Prof. Dr. Roger Mann (Damm & Mann) und Dr. Martin Soppe (Osborne Clarke) in einer gemeinsamen Presse-Erklärung: „Die heutige Zwischenentscheidung ist ein Etappensieg von Verlag und Autoren. Obwohl das Gericht in der letzten mündlichen Verhandlung erkennen ließ, dass es schon heute ein Urteil verkünden wollte, wird es sich nun mit dem weiteren Vortrag der Beklagten zum Sachverhalt der Gespräche zwischen Altbundeskanzler Helmut Kohl und dem Autor Heribert Schwan auseinandersetzen müssen. Die Klage stützt sich allein auf die Verletzung einer angeblichen „Geheimhaltungsvereinbarung“, über die – unstreitig – nie zwischen Helmut Kohl und Heribert Schwan gesprochen worden ist. Auf dieser unhaltbaren Konstruktion fußen alle Vorwürfe gegen Autoren und Verlag. An der Veröffentlichung der – ebenfalls zu keinem Zeitpunkt bestrittenen – Zitate des Altbundeskanzlers, der als einer der einflussreichsten Politiker der deutschen Nachkriegsgeschichte seine Einstellung zur politischen Entwicklung und dem Wirken hochrangiger in- und ausländischer Politiker unserer Zeit offen legt, gab und gibt es ein berechtigtes öffentliches und historisches Interesse. Die Klage auf ein „Rekord Schmerzensgeld“ ist ein Einschüchterungsversuch, gegen den sich Verlag und Autoren weiter mit allen Mitteln und zur Not durch alle Instanzen wehren werden.“ Eines lässt sich schon jetzt feststellen, es wird sich aller Voraussicht nach eine weitere gerichtliche Instanz mit diesem Fall beschäftigten. Zum einen gibt es doch eine Reihe von „Ungereimtheiten“ beim Sachverhalt, die seitens des Klägers bzw. der Kläger-Anwälte noch zu erläutern sind. Und zum anderen hat das Gericht schon jetzt durchblicken lassen, wer gewinnen bzw. verlieren wird, obwohl der Sachverhalt noch nicht komplett dargelegt ist. (ps)