29. Nov 2021

Heribert Schwan: Presse-Statement zum BGH-Urteil vom 29. November 2021

Sie können sich vielleicht vorstellen, wie erleichtert ich bin, dass der Bundesgerichtshof wie in der Höhe existenzbedrohende und in der Sache rufschädigende Klage mit klaren Worten abgewiesen hat.
Ich würde der Witwe wünschen, dass sie nun endlich Ruhe und inneren Frieden findet und uns allen weitere, mutmaßlich ebenso aussichtslose Instanzen erspart.

Ich jedenfalls habe Helmut Kohls im Oktober 2008 an uns alle gerichteten Worte nicht vergessen.

„Vertragt Euch“ hat er gesagt

Ich bin sicher, er würde sich nichts sehnlicher wünschen, als dass endlich Ruhe ist.

In dieser Situation denke ich ganz besonders an meinen verstorbenen Freund und Co-Autor, den ehemals mitbeklagten Tilman Jens, der sich über den Ausgang dieses Verfahrens sehr gefreut hätte. Die massiven Forderungen in Millionenhöhe über so viele Jahre waren für ihn und für mich eine große psychische Belastung.