13. Nov 2014

Heute Urteilsverkündung

WDR

Landgericht: Heute UrteilsverkündungDurfte Schwan die Kohl-Zitate verwenden?

Am Donnerstagvormittag (13.11.2014) geht es weiter im Rechtsstreit um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle". Das Kölner Landgericht verkündet die Entscheidung, ob Autor Heribert Schwan über 100 Zitate aus Tonbandaufnahmen verwenden durfte. Ex-Kanzler Helmut Kohl sieht die Vertraulichkeit verletzt.

Porträt Heribert Schwan vor Porträt Helmut Kohls
Buchautor Heribert Schwan vor einem Porträt von Helmut Kohl

Die nächste Runde in der juristischen Auseinandersetzung zwischen dem Altkanzler und seinem ehemaligen Ghostwriter hatte am 30. Oktober 2014 vor dem Kölner Landgericht mit einer mündlichen Verhandlung begonnen. Helmut Kohl möchte mit seinem Antrag auf Einstweilige Verfügung die Verwendung von 115 Zitaten in dem Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" unterbinden. "Ich will nicht alle 115 Anträge mit Ihnen durchgehen", erklärte der Vorsitzende Richter der 14. Zivilkammer, Martin Koepsel, zu Beginn der Verhandlung. Beide Seiten sollten ihre Positionen darlegen, das persönliche Erscheinen von Kohl und Schwan war nicht angeordnet.

Gesprächsprotokolle von 2001 und 2002 für das Buch verwendet

Schwan hatte, nachdem Kohl die Zusammenarbeit beendet hatte, umfangreiche Gesprächsprotokolle mit Kohl aus den Jahren 2001 und 2002 für sein Buch verwendet. Kohl sehe die Vertraulichkeit verletzt, machte sein Anwalt deutlich. Dagegen sah Schwans Anwalt keine Vereinbarung der Vertraulichkeit gegeben. Das umstrittene Buch der Journalisten Heribert Schwan und Tilman Jens ist im Heyne-Verlag erschienen und bereits an die Buchhandlungen ausgeliefert worden. Schon zuvor hatten die Vorab-Veröffentlichungen im "Spiegel" für Aufsehen gesorgt, weil Kohl darin viele seiner einstigen Parteifreunde aus der CDU kritisiert und beleidigt.

Kohls erster Versuch vor dem Landgericht war gescheitert


Altbundeskanzler Helmut Kohl
Die Tonbandaufnahmen wurden Kohl zugesprochen

Weil es im Rahmen dieses Verfahrens keine Beweisaufnahme gibt, wird in jedem Fall ein Urteil verkündet, sagte Gerichtssprecher Christian Hoppe. Sollte das Gericht zugunsten Kohls entscheiden, dürfte der Heyne-Verlag keine weiteren Bücher mehr ausliefern, und die Autoren dürften die Zitate nicht mehr verwenden. Bereits ausgelieferte Exemplare, auf die der Verlag keinen direkten Zugriff mehr hat, wären nicht davon betroffen.

Mit dem ersten Versuch, juristisch gegen die Veröffentlichung vorzugehen, waren Kohl und seine Anwälte vor dem Kölner Landgericht nicht erfolgreich. Ein Sprecher des Gerichts hatte erklärt, der Antrag sei gescheitert, weil er das ganze Buch verbieten lassen wollte, ohne konkrete Äußerungen zu benennen. Dies sei zu weitreichend gewesen. Ein solches Verbot könne man nicht unter dem Aspekt des Persönlichkeitsrechts herleiten.

Oberlandesgericht: Tonbänder sind Kohls Eigentum

Die Kohl-Anwälte hatten sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom August berufen, in dem es um die aufgezeichneten Gespräche zwischen Kohl und seinem Memoiren-Schreiber geht. Als Kohl erfuhr, dass Schwan auf Grundlage dieser Tonbandaufnahmen von damals ein eigenes Buch über ihn schreibt, forderte er die Herausgabe der Tonbänder. Nach einem langen Rechtsstreit sprach das Oberlandesgericht Köln im vergangenen August Kohl die Aufnahmen zu.

Schwan hat seinerseits beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision gegen das Kölner Urteil eingelegt. Nach seiner Auffassung hat das Oberlandesgericht lediglich entschieden, wem die Tonbänder gehören, nicht wer die Urheberrechte an den Gesprächen hat. Die reklamiert der Publizist für sich. Die in seinem Buch veröffentlichten Zitate seien alle "rechtlich abgeklopft", betonte Schwan gegenüber dem WDR.

Nach einem Bericht des "Spiegel" war Kohls Ehefrau Maike Kohl-Richter wohl dafür verantwortlich, dass es zum Bruch von Kanzler und Autor kam. Schwan hatte die Tonbänder zunächst behalten, gab sie nach dem Gerichtsurteil aber heraus. Allerdings soll es Abschriften geben - falls Schwan diese für sein Buch genutzt hat, könnte das zumindest als Vertrauensbruch gewertet werden.

Sendung zum Thema: WDR aktuell Heute12.45 - 13.00 Uhr | WDR Fernsehen