09. Dez 2021

Kein Handschlag von Helmut Kohls Witwe

Beitrag aus der RHEINPFALZ von Ilja Tüchter

Neuerliche Verhandlung im Prozess um Zitate des Altbundeskanzlers – OLG Köln will neue Beweisaufnahme

KÖLN/LUDWIGSHAFEN. Sieben Jahre Rechtsstreit und noch immer kein Ende: Im Prozess um die Nutzung von Zitaten Helmut Kohls gab es am Donnerstagmorgen am Oberlandesgericht Köln ein unerwartetes Zusammentreffen.

Nachdem Maike Kohl-Richter, die Witwe des Altkanzlers, sich zuletzt nur von ihren Anwälten vertreten ließ, reiste sie diesmal persönlich an und traf im Saal 101 des OLG auf den von ihr beklagten 77-jährigen Journa- listen Heribert Schwan. Nach der Ver- handlung streckte der frühere Ghost- writer des Altkanzlers Kohl-Richter die Hand entgegen. Das berichtete er am Telefon der RHEINPFALZ, die pan- demiebedingt nicht vor Ort war.

Die 57-Jährige verließ demnach ohne Händedruck mit Schwan das Gericht. Der Altkanzler hatte 2009 Schwans Mitarbeit an seiner Autobiografie beendet; seitdem ist das Tischtuch zerschnitten.

Das zivilrechtliche Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen 15 U 314/19 nahm am Donnerstag noch eine andere zunächst unerwartete Wendung. Die Vorsitzende Richterin Brigitte Richter erklärte, sich an die Beweisaufnahme der Erstinstanz nicht gebunden zu sehen. Sie hat, wie OLG-Sprecher Georg Winter bestätigte, den Vorsitz des 15. Zivil-Senats 2020 neu übernommen und will sich ein eigenes Bild machen.

Käme es zu einer neuen Anhörung von Zeugen, würden wohl die Kinder des Altkanzlers, Peter und Walter, dessen Verleger Hans-Peter Übleis und auch der Historiker Theo Schwarzmüller aus Hauenstein befragt. Das Landgericht Köln hatte geurteilt, Schwan sei als früherer Ghostwriter Kohls zu Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Kohls Sohn Peter hatte 2019 in Köln ausgesagt, er habe seinen Vater gewarnt, weil in dem Vertrag mit Schwan eine entsprechende Klausel gefehlt habe.

Am 7. April will die Vorsitzende Richterin Brigitte Richter entscheiden, ob es zu einer neuen Beweisaufnahme kommt. Es sei denn, es gäbe zuvor einen Vergleich zwischen Kohl- Richter einerseits und Heribert Schwan und der Verlagsgruppe Randomhouse andererseits. Schwan zeigte sich nach OLG-Angaben am Donners- tagmorgen bereit dazu; Kohl-Richter habe sich nicht festgelegt und betont, dass es ihr darum gehe, das „Lebens- bild“ ihres Mannes zu schützen. Sie sieht es nach wie vor durch Zitate geschädigt, die Schwan 2014 in seinem Buch „Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle“ gegen den Willen des Altkanzlers veröffentlichte.

Das OLG gab den Parteien bis zum 3. Februar Zeit, nochmals schriftlich Stellung zu nehmen. Schwans Anwalt Rainer Dresen zeigte sich gegenüber die RHEINPFALZ erfreut über den jüngsten Verlauf. Die Verlagsgruppe Randomhouse, deren Justiziar er ist, sei natürlich zu einem Vergleich bereit. Eine E-Mail-Anfrage an Kohl- Richters Anwalt Stefan Wieser blieb bis Redaktionsschluss ohne Antwort. Durch den Prozess um die Kohl- Protokolle sind bereits siebenstellige Verfahrenskosten entstanden. Mehrfach, zuletzt am 29. November, beschäftigte der Rechtsstreit auch den Bundesgerichtshof (BGH).