10. Mrz 2015

Kohl-Biograf droht weitere Niederlage vor Gericht

auf zeit.de

Altkanzler Kohl kann im Rechtsstreit mit seinem Ghostwriter auf einen weiteren Sieg hoffen. Auch das OLG Köln hält die Zitate in Schwans Buch für nicht rechtmäßig.

Altkanzler Helmut Kohl (CDU) darf im Rechtsstreit um das Buch seines Ex-Biografen Heribert Schwan mit einem weiteren Etappensieg rechnen: Das Oberlandesgericht Köln deutete an, dass es die Veröffentlichung von brisanten Kohl-Zitaten in Schwans Bestseller Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle ebenfalls für nicht rechtmäßig hält.

In erster Instanz hatte das Landgericht Köln bereits entschieden, dass das Buch nicht weiter ausgeliefert werden darf. Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts wird am 5. Mai gerechnet. Ausgehend von den Äußerungen des Richters, dürfte jedoch kein Zweifel daran bestehen, dass das Urteil des Landgerichts im Wesentlichen bestätigt werden wird.

Die Zitate stammen aus den über zehn Jahre alten Gesprächen, die Kohl mit Schwan geführt hatte, damit dieser als Ghostwriter seine Memoiren abfassen konnte. In der gut 90-minütigen Berufungsverhandlung vor dem OLG stritten die Prozessparteien über die Frage, ob Schwan den Inhalt der Gespräche verwenden durfte.

Schwan sei nach Meinung des OLG in diesem Arbeitsverhältnis eine Art Zuarbeiter gewesen. Die Entscheidung darüber, was letztlich veröffentlicht werden sollte, habe daher allein bei Kohl gelegen. Während der langen Gespräche mit Schwan habe der Altkanzler auch immer mal wieder Sätze gesagt wie: "Das schreiben Sie jetzt aber nicht." Anschließend habe er dann genau überprüft, was wirklich in die Memoiren gekommen sei. "Sie sind ja Zeile für Zeile das Manuskript durchgegangen, und Zeile für Zeile hat Herr Kohl das abgesegnet", sagte der Vorsitzende Richter Andreas Zingsheim. "Das entscheidende Wort, was veröffentlicht wird, lag bei Herrn Kohl." Deshalb sei es nicht in Ordnung gewesen, dass Schwan später nicht freigegebene Zitate eigenmächtig in seinem eigenen Buch publiziert habe.

Gericht tendiert dazu, alle Zitate zu verbieten

In ihrem Buch zitieren Schwan und sein Mitautor Tilman Jens den Altkanzler mit drastischen Äußerungen über frühere Weggefährten, darunter Angela Merkel (CDU). Über die heutige Bundeskanzlerin sagte Kohl demnach: "Frau Merkel konnte ja nicht richtig mit Messer und Gabel essen."

Gegen insgesamt 115 Zitate hatte der heute 84 Jahre alte Politiker geklagt und in erster Instanz überwiegend recht bekommen. In zweiter Instanz tendiert das Gericht dazu, sogar alle Zitate zu verbieten. Die Herausgabe der Tonbänder mit insgesamt 630 Stunden Gesprächen hatte Kohl gerichtlich durchgesetzt, in einem weiteren Verfahren besteht der Altkanzler auch auf der Herausgabe der Abschriften, die Schwan von den Bändern gefertigt hatte. Außerdem will Kohl einen Millionenbetrag wegen der Buchveröffentlichung einklagen.