13. Nov 2014

Kohl-Buch zukünftig ohne Zitate

taz

Urteil des Kölner Landgerichts

Kohl-Buch zukünftig ohne Zitate

Heribert Schwan muss für die nächste Ausgabe seiner Kohl-Biographie die teils deftigen Aussagen des Altkanzlers streichen, entschied ein Gericht.

Ein Altkanzler, der mit deftigen Worten über alte Weggefährten lästert. Bild: dpa

KÖLN dpa | Im Rechtsstreit zwischen Helmut Kohl und seinem ehemaligen Biografen Heribert Schwan um die Verwendung von Zitaten hat der Altkanzler einen Erfolg errungen. Schwan darf einen Großteil von Kohls Äußerungen nicht mehr in seinem Buch veröffentlichen, entschied das Landgericht Köln am Donnerstag. Der Heyne-Verlag darf den Bestseller nach der Entscheidung nun nicht mehr ausliefern.

Kohl wollte 115 Zitate verbieten lassen. Das strittige Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ beruht zum Teil auf Tonbändern, die der Altkanzler 2001 und 2002 für seine Memoiren besprochen hatte. Darin äußert er sich teils drastisch über andere Politiker. Kohls damaliger Ghostwriter Schwan hatte diese Zitate nun eigenmächtig veröffentlicht.

Die Richter sahen darin allerdings einen „rechtswidrigen Verstoß gegen die Vertraulichkeit“. Schwan sei als Kohls Ghostwriter zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Die Entscheidung darüber, was aus den Gesprächen veröffentlicht werden durfte, hätte allein dem Kanzler zugestanden. Damit folgten die Richter in weiten Teilen einem Antrag des früheren Kanzlers auf eine Einstweilige Verfügung.

Von dem am 8. Oktober erschienenen Buch sind nach Verlagsangaben bereits 200 000 Exemplare ausgeliefert. Bücher, die bereits in den Buchläden liegen, sind von der Entscheidung nicht betroffen. Sie dürfen weiterhin verkauft werden. Der Verlag hatte schon im Vorfeld angekündigt, das Urteil anzufechten.

Verbot des gesamten Buchs scheiterte

Kohls Anwalt Thomas Hermes kündigte auch Schadenersatzforderungen an. Das Buch werde die Verfahrensgegner noch „sehr, sehr teuer zu stehen kommen“, sagte er. Ursprünglich hatte Kohl versucht, das ganze 256 Seiten dicke Buch verbieten zu lassen. Doch damit war er vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in Köln gescheitert.

Auch nach dem Streit um das Buch stehen weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Schwan und dem Altkanzler an. Kohl fordert von seinem ehemaligen Ghostwriter die Herausgabe aller Abschriften und Kopien der Tonbänder mit Interviews.