Kohl darf Tonbänder mit Erinnerungen behalten
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Nun ist es endgültig: Auch das oberste deutsche Gericht hat dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl Recht gegeben. Die Tonbänder mit seinen Lebenserinnerungen muss der Altkanzler nicht herausgeben. Die Klage des Publizisten Heribert Schwan wurde damit vom Bundesgerichtshof abgewiesen.
Die Aufnahmen entstanden in den Jahren 2001 und 2002 und dienten als Grundlage für insgesamt drei Memoirenbände, die Schwan als Ghostwriter im Auftrag von Kohl verfasste. Während der biografischen Arbeit zum vierten und letzten Band kam es 2009 zum Zerwürfnis, Kohl beendete die Zusammenarbeit. Der frühere Bundeskanzler klagte schließlich auf Herausgabe der Aufnahmen und bekam in den Vorinstanzen Recht, zuletzt beim Oberlandesgericht Köln.
Dokumente von historischem Wert
Schwan legte dagegen Revision ein. “Ich werde reduziert auf den Mikrofonhalter und das ist ungerecht”, beklagte er sich in Karlsruhe. Doch der Bundesgerichtshof folgte Schwans Argumenten nicht. Kohl habe einen Herausgabe-Anspruch gegen den Publizisten, sagte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann. Die Bänder befinden sich bereits im Besitz von Kohls Anwalt. Sie gelten als Dokumente von historischem Wert.
In einem anderen Verfahren gegen Schwan hatte das Oberlandesgericht Köln bereits im Mai dem Altkanzler Recht gegeben. Dieser hatte gefordert, dass Passagen aus dem von Schwan veröffentlichten Buch “Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle” geschwärzt werden müssen. Diese Aussagen, die ebenfalls aus den Tonaufnahmen stammten, seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen, hatte der Altkanzler argumentiert und Recht bekommen.
Quelle: dpa