14. Okt 2014

Kohl klagt gegen Schwan

 

 

Frankfurter Allgemeine Zeitung,Nr. 238, S. 2    faz1 
F.A.Z. BERLIN, 14. Oktober. Der frühere Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) hat seinen ehemaligen Ghostwriter, den Journalisten Heribert Schwan, auf Herausgabe sämtlicher Kopien und Abschriften der strittigen Tonbänder verklagt. Ein entsprechender Schriftsatz sei beim Landgericht Köln eingegangen, bestätigte am Montag ein Sprecher des Gerichts. Die Gesprächsmitschnitte von angeblich mehr als 600 Stunden, die in den Jahren 2001 und 2002 aufgenommen worden waren, hatte Schwan zusammen mit Tilman Jens in dem jüngst erschienenen Buch "Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle" verwendet. Die Originalbänder der Gespräche hatte Schwan nach einem Gerichtsurteil an Kohl zurückgeben müssen. In der vergangenen Woche war Kohl mit einem Eilantrag gescheitert, die weitere Auslieferung des Buches zu verhindern.Kohls Anwalt, Stephan Holthoff-Pförtner, kündigte unterdessen an, Kohl wolle seinen Nachlass einer Stiftung übergeben. In der Fernsehsendung "Günther Jauch" sagte er am Sonntagabend: "Ich habe es heute mit ihm besprochen, auch mit Frau Richter. Beide haben gesagt, es besteht überhaupt kein Zweifel, dass die Verwaltung über das geistige, politische Erbe Historiker bekommen. Es soll eine Stiftung sein." Kohls Ehefrau, Maike Kohl-Richter, erhebe keine Ansprüche auf den Nachlass. "Frau Richter hat mir ausdrücklich gesagt, sie will es nicht und sie kann es nicht." Schwan sagte in der Sendung, er werde demnächst "den Präsidenten des Bundesarchivs anrufen und werde ihm vorschlagen, dass ich eine Kopie der Gespräche dem Bundesarchiv überlasse". Unklar blieb, wie eine Stiftung für den Nachlass Kohls aussehen könnte. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Montag, in der Bundesregierung gebe es hierzu bisher keine Planungen.