02. Mrz 2016

Kohl will Ghostwriter auf fünf Millionen Euro verklagen

Beitrag auf faz.net

Helmut Kohl will seinen früheren Ghostwriter Heribert Schwan auf Entschädigung verklagen. Die Höhe richte sich nach dem „Ausmaß der versuchten Geschichtsfälschung“, sagen seine Anwälte.

Im Rechtsstreit gegen seinen einstigen Ghostwriter Heribert Schwan hat Altkanzler Helmut Kohl (CDU) den Autor auf mindestens fünf Millionen Euro wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagt. Das teilte das Landgericht Köln am Mittwoch mit. Der Prozess soll dort am Donnerstag eröffnet werden.

In dem 2014 erschienenen Buch „Vermächtnis - die Kohl-Protokolle“ hatte Schwan ausführlich aus Tonband-Aufnahmen zitiert, die Kohl für seine Memoiren angefertigt, aber ihm nie freigegeben hatte. Im vergangenen Jahr hatte der heute 85 Jahre alte Altkanzler gerichtlich feststellen lassen, dass die Zitate nicht hätten verwendet werden dürfen.

Dabei hatte es sich aber nur um eine einstweilige Verfügung gehandelt. Außer der Schadensersatzklage wird in Köln nun auch darüber verhandelt, ob es Schwan weiterhin untersagt sein wird, die betreffenden 116 Zitate zu verwenden, und ob er nach den Original-Aufnahmen nun auch alle Kopien der Tonbänder herausgeben muss.

Kohl und Schwan hatten 1999 mit einem Verlag jeweils eigene, aber aufeinander abgestimmte Verträge zur Erstellung von Kohls Memoiren geschlossen. In den Jahren 2001 und 2002 traf sich Kohl an über 100 Tagen mit seinem Ghostwriter. Dieser befragte den Kanzler ausführlich über dessen Leben und zeichnete die Gespräche auf. So kamen rund 630 Stunden Tonmaterial auf insgesamt 200 Tonbändern zusammen. Kohl überwarf sich jedoch vor der Veröffentlichung des vierten Memoiren-Bandes mit Schwan. 2009 kündigte er die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf.

Seit Kohl 2008 schwer stürzte und deshalb nur eingeschränkt sprechen kann, gelten die Tonbänder als besonderes zeitgeschichtliches Dokument. Laut „Bild“-Zeitung heben die Anwälte Kohls auf diesen Umstand ab. Die Höhe der Entschädigung müsse sich an der historischen Dimension des Vorgangs bemessen und dem Ausmaß der versuchten Geschichtsfälschung und dem irreparablen Schaden entsprechen, heiße es in der Klageschrift. Die beantragte Geldentschädigung von mindestens fünf Millionen Euro sei keineswegs unverhältnismäßig.