08. Dez 2016

Kohls Anspruch auf Schmerzensgeld bekräftigt

Beitrag auf swr.de

Das Landgericht Köln hat bekräftigt, dass Altkanzler Kohl für die Veröffentlichung eines Buchs von Heribert Schwan Entschädigung zusteht - ohne einen Betrag zu nennen. Eine Entscheidung soll im kommenden Jahr verkündet werden.

Im März war das Verfahren gleich zu Beginn wegen fehlender Unterlagen vertagt, ein Urteil zunächst für Juni erwartet worden - nun befasste sich das Kölner Landgericht erneut mit dem Verfahren um die Millionenforderung des langjährigen Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) gegen seinen Ghostwriter Schwan.

Trotz wiederholten Drängens der Schwan-Anwälte wollte der Vorsitzende Richter Martin Koepsel am Donnerstag nichts zur Höhe der Entschädigung sagen. Kohls Anwälte fordern mindestens fünf Millionen Euro. Richter Koepsel sagte lediglich: "Um ein Schmerzensgeld von fünf Millionen Euro zu erklagen, da muss man richtig gute Argumente haben."

Urteil im März?

Nach Ansicht von Kohl-Anwalt Thomas Hermes handelt es sich um einen "historisch einzigartigen, rücksichtslosen Verrat". Dagegen versicherte Verlagsjustiziar Rainer Dresen, das Buch sei "unter Beachtung und sorgfältiger Abwägung von Kohls Persönlichkeitsrechten" entstanden. Die Fünf-Millionen-Forderung sei völlig überzogen. 

Eine Entscheidung kündigte das Gericht für den 2. März 2017 an. Ungewiss ist jedoch, ob es dann ein Urteil oder aber einen weiteren Beschluss zum Fortgang des Verfahrens verkündet.

Nicht autorisierte Zitate

Im Jahr 2014 war das Buch erschienen, das den seitdem schwelenden Rechtsstreit auslöste: "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle". In diesem benutzte der Journalist und Ghostwriter Schwan Zitate Kohls, die dieser nicht zur Veröffentlichung freigegeben hatte - Zitate, in denen sich der Altkanzler wenig schmeichelhaft über alte Weggefährten wie Michail Gorbatschow auslässt.

Die Äußerungen stammen aus Gesprächen, die der Oggersheimer vor mehr als zehn Jahren mit Schwan führte. Dabei kamen rund 630 Stunden Material auf insgesamt 200 Tonbändern zusammen. Kohl verlangt auch die Herausgabe von deren Kopien.

Nach drei Bänden zerstritten

Auf Grundlage der Gespräche schrieb Schwan in Kohls Auftrag dessen Memoiren. Drei der geplanten vier Bände erschienen, doch vor Veröffentlichung des letzten Bandes zerstritten sich Schwan und Kohl. 2009 kündigte der Altkanzler die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf. Schwan veröffentlichte daraufhin im vergangenen Jahr zusammen mit dem Journalisten Tilman Jens das Vermächtnis-Buch.

Auch gegen Co-Autor Jens und den herausgebenden Heyne-Verlag richtet sich Kohls Klage. Der 86-Jährige sieht durch die nicht autorisierte Publikation seine Persönlichkeitsrechte massiv verletzt. "Das Ausmaß des Rechts-und Vertrauensbruches" habe eine Dimension, "die in der Geschichte einmalig ist", formulieren es der "Süddeutschen Zeitung" zufolge Kohls Anwälte in der Anklageschrift: "Die Höhe der Entschädigung muss sich an der historischen Dimension des Vorgangs messen."

Juristischer Teilerfolg

Im vergangenen Jahr konnte Kohl vor Gericht bereits einen Teilerfolg verbuchen: Das Oberlandesgericht Köln erklärte im Mai 2015 die Veröffentlichung von 116 Kohl-Zitaten per Einstweiliger Verfügung für unrechtmäßig. Das Buch von Schwan und Jens darf seitdem in der ursprünglichen Form nicht mehr verbreitet werden.

Allerdings war das Buch zu diesem Zeitpunkt bereits seit geraumer Zeit im Handel. So bedeutet das Urteil nur, dass der Verlag keine weiteren Bücher ausliefern darf, in denen die untersagten Zitate enthalten sind. Und dass die Autoren Schwan und Jens die Zitate nicht für weitere Veröffentlichungen nutzen dürfen. Bereits im Buchhandel befindliche Exemplare sind von der Entscheidung jedoch nicht betroffen.