11. Dez 2019

Kohls Ghostwriter: „Wer soll das begreifen?“

Beitrag aus der RHEINPFALZ von Ilja Tüchter

Journalist Schwan überrascht über Urteil des Landgerichts Köln – Kohl-Witwe erringt Teilerfolg

KÖLN/LUDWIGSHAFEN. Heribert Schwan, einst Ghostwriter der offiziellen Biografie von Altkanzler Helmut Kohl, soll seine Einnahmen offenlegen, die er mit seinem Buch „Vermächtnis – die Kohl-Protokolle“ erzielte. Das hat das Landgericht Köln am Mittwoch geurteilt. Schwan zeigt sich überrascht.

„Wer soll das begreifen?“, so Schwan gegenüber der RHEINPFALZ. Kohls Sohn Peter, der im Mai bei der mündlichen Verhandlung als Zeuge auftrat, habe doch „detailliert dargestellt, dass sein Vater keine Schweigepflicht- Klausel haben wollte“, so Schwan. Eineinhalb Stunden dauerte die Vernehmung Peter Kohls am Landgericht Köln, das dennoch der Meinung war, es sei von einer Verschwiegenheitspflicht auszugehen. Schwan sei verpflichtet, „eine wörtliche oder sinngemäße Wiedergabe der Äußerungen des Altkanzlers sowie eigene Wertungen, die den Rückschluss auf Äußerungen oder Vorkommnisse während der Zusammenarbeit zulassen, zu unterlassen“. 116 Passagen waren in einer früheren Gerichtsentscheidung bereits verboten worden, nun sind laut Gericht noch einmal etwa 50 Seiten Material hinzugekommen, die Schwan unrechtmäßig verwendet habe. Die Kohl-Zitate entstammen aus Gesprächen, die auf Band aufgenommen wurden: 2001/2002 befragte Schwan in Ludwigshafen, im Untergeschoss des Bungalows der Familie Kohl in der Marbacher Straße 11, den Altkanzler. Mit dabei: der Hauensteiner Historiker Theo Schwarzmüller, der ebenfalls im Mai vor dem Landgericht Köln als Zeuge geladen war. In dem Raum, aus dem der Blick in den Garten schweifen kann, unterhielt man sich in sehr langen Frage-Antwort- Sitzungen über das Leben des Kanzlers der deutschen Einheit. Das Ziel: Kohls Memoiren vorzubereiten, von denen bis heute der letzte Band aussteht. Kohl und Schwan überwarfen sich, schließlich schrieb Schwan sein eigenes Buch. Maike Kohl-Richters Anwalt Thomas Hermes sagte der RHEINPFALZ, das Urteil vom Mittwoch bewege sich auf der Linie eines Urteils, das die 116 Passagen verboten hatte. „Es war klar, dass es so ausgehen würde“, so Hermes, der dennoch wie Schwan ankündigte, Berufung einzulegen. Das Gericht hatte verneint, dass sich der Unterlassungs- und Auskunftsanspruch auch auf Schwans Co-Autor und den Spiegel-Verlag erstreckt. Dies will Kohl-Richter durchsetzen.

Maike Kohl-Richters Anwalt wie auch Heribert Schwan kündigen Berufung an.

Altkanzler Kohl hatte vor seinem Tod eine Rekordentschädigung von einer Million Euro erstritten, die Schwan zahlen sollte, weil er unrechtmäßig das Material aus der Arbeit an Kohls Biografie verwendet habe. Im Mai 2018 aber entschied das OLG Köln, dass mit Kohls Ableben 2017 der Entschädigungsanspruch erloschen sei und der Alleinerbin Kohl-Richter das Geld nicht zustehe. Der Heyne-Verlag, der Schwans Buch im Jahr 2014 herausgab, will sich nicht geschlagen geben. Er teilte mit: „Was dieses Urteil für weitere Veröffentlichungen von Kohl-Zitaten bedeutet, kann erst nach Vorlage der Urteilsgründe entschieden werden.“ Nach erster Durchsicht der Pressemeldung des Landgerichts könnten „wohl viele Tonband-Zitate von Verlag wie Co-Autor zukünftig frei verwendet werden“. Diese Frage wie auch die, ob Maike Kohl-Richter nicht doch Geld von Schwan verlangen darf, werden höchstinstanzlich überprüft werden. Der Bundesgerichtshof
hat das letzte Wort.