29. Mai 2018

Millionen-Klage abgewiesen Kohl-Ghostwriter: „Die gierige Witwe bekommt keinen Cent“

Beitrag auf express.de von Hendrik Pusch

Köln - „Die gierige Kohl-Witwe bekommt keinen Cent“, feixte der Kölner Autor Heribert Schwan (73) am Dienstag auf dem Flur des Kölner Oberlandesgerichts. Gerade hatte die Vorsitzende Richterin Margarete Reske eine Millionenklage von Maike Kohl-Richter gegen ihn abgeschmettert. Die Witwe hatte einen Rechtsstreit ihres im Juni vergangenen Jahres verstorbenen Mannes weitergeführt.

Mit Kohls Tod erloschen seine Ansprüche

Mit dem Tod von Altkanzler Helmut Kohl seien auch seine Ansprüche auf Schadenersatz für die Offenlegung brisanter Zitate in Schwans Enthüllungsbuch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ erloschen, so das Gericht.

Damit folge man auch einer früheren Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Demnach verliere der Genugtuungsgedanke einer Geldentschädigung an Bedeutung, wenn der Betroffene versterbe.

Witwe bezeichnete Buchveröffentlichung als „Gift“

Als „Gift“ hatte die Witwe des Altkanzlers das bezeichnet, was Ghostwriter Schwan anhand von vielen Stunden an Tonbandbandaufzeichnungen aus Gesprächen mit Kohl  ab Herbst 1999 zu Papier gebracht hatte – es glich einer Generalabrechnung mit Kohls politischen Weggefährten, darunter Angela Merkel, Norbert Blüm, Rita Süßmuth oder Michail Gorbatschow.

Tatsächlich sagte auch die Vorsitzende Richterin, das Buch zeichne ein überspitztes Bild von Kohl, der bei entstehen der brisanten Zitate noch unter dem Eindruck der CDU-Spendenaffäre gestanden habe. Dass Zitate verfälscht oder aus dem Kontext gerissen worden seien, dagegen verwehrt sich der Autor jedoch. „Das ist eine kleinkarierte juristische Auslegung“, sagte Schwan, er habe korrekt gearbeitet.

„Die Bänder sollten nicht im Keller landen“

Die Richterin war der Meinung, dass Kohl die brisanten Äußerungen unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit getätigt habe. Die Aussagen seien zweckentfremdet worden, galten sie doch als Grundlage für die Memoiren und eine Autobiographie des Einheits-Kanzlers. Daher verurteilte das Gericht den Autor, der Witwe Auskunft darüber zu geben, wer eine digitale Kopie erhalten hat.

„Quatsch“, sagte Schwan dazu. Er hoffe, die Aufnahmen würden irgendwann einmal für jedermann öffentlich zugänglich. „Es galt zu verhindern, dass die Bänder im Keller landen“, so Schwan. Maike Kohl-Richter sollte nicht die alleinige Deutungshoheit über die Aufzeichnungen bekommen. Und das ist Schwan zweifelsfrei gelungen.

Witwe will Rechtsmittel einlegen

Wie der Anwalt Kohl-Richters, Thomas Hermes, erklärte, wird die Witwe des Altkanzlers gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. „Wir sind der Auffassung, dass Täter vom Tod des Opfers nicht profitieren dürfen, und werden daher den Bundesgerichtshof anrufen“, erklärte Hermes