15. Feb 2018

Showdown vor Gericht: Kohls Witwe und der Ghostwriter

Beitrag auf morgenweb.de

KÖLN. Ganz in Schwarz steht die Witwe des Altkanzlers Helmut Kohl im Gerichtssaal. Während die Fotografen ihre Bilder machen, schaut Maike Kohl-Richter starr geradeaus. Ganz hinten in der letzten Reihe - so weit von ihr entfernt wie möglich - sitzt währenddessen Kohls ehemaliger Ghostwriter Heribert Schwan. "Die hasst mich", sagt er leise. Er sie auch? "Ich hasse sie überhaupt nicht. Ein armes Seelchen."

Es geht es los. Zu Beginn eine Frage der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Köln, Margarete Reske, an Schwan: "Wollen Sie sich nicht einen Stuhl nehmen und sich nach vorn setzen?" Schwan antwortet: "Kann ich nicht hier hinten sitzen bleiben, um den Überblick zu behalten?" Kann er. So ist sichergestellt, dass Kohl-Richter und er sich während der Verhandlung nicht in die Augen sehen müssen.

Reske sitzt hinter einem Berg von Akten. Das Verfahren läuft schon Jahre. Es geht um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle", geschrieben von Schwan. Er hat dafür Tonbänder ausgewertet, auf denen er Gespräche mit Kohl für dessen Memoiren aufgenommen hat. Das "Vermächtnis"-Buch war mit Kohl allerdings nicht abgesprochen. Der Altkanzler verklagte ihn dafür und bekam eine Million Euro Entschädigung zugesprochen. Es war sein letzter Triumph - zwei Monate später war er tot. Kohl war am 16. Juni in Ludwigshafen-Oggersheim gestorben. Seine Witwe will, dass das Geld nun an sie ausgezahlt wird.

Die Chancen dafür stehen aber schlecht. Richterin Reske weist auf Urteile des Bundesgerichtshofs hin: Demnach ist ein Entschädigungsanspruch nicht vererbbar. Schließlich gehe es darum, dem Geschädigten Genugtuung zu verschaffen, und das sei nur möglich, solange er noch lebe.

Kohl-Richters Anwälte betrachten den "Kanzler der Einheit" jedoch nicht als gewöhnlichen Sterblichen, sondern als "absolute Person der Zeitgeschichte von herausragender Bedeutung". Deshalb gälten für ihn andere Maßstäbe. Doch Reske muss sie enttäuschen. Direkt an Kohl-Richter gewandt, sagt sie: "Das sehen wir so nicht unbedingt." Es gebe kein Sonderrecht für historische Persönlichkeiten.

Maike Kohl-Richter presst die Hände gegeneinander, hin und wieder ruft sie halblaut dazwischen: "Falsch!" Schließlich ergreift sie das Wort - obwohl sie ihrem Anwalt versprochen hat, sich zurückzuhalten, wie sie sagt. "Helmut Kohl war kein Wirtschaftsunternehmen, Helmut Kohl war ein Mensch", erklärt sie mit bebender Stimme. Das "Gift von Herrn Schwan" beschädige sein Bild in der Geschichte. "Es geht hier um ein Lebenswerk, es geht um das, was die Menschen von Helmut Kohl in Erinnerung haben."

Reske regt eine außergerichtliche Einigung an: Der Verlag soll etwas zahlen und das Buch für immer einstampfen. Dafür soll Kohl-Richter einen Schlussstrich ziehen und eine Kopie der Gespräche mit Schwan dem Bundesarchiv in Koblenz oder der Konrad-Adenauer-Stiftung zugänglich machen. "Das wäre unsere Idee."

Heribert Schwan lächelt, als er den Gerichtssaal verlässt. "Heute hat die Kammer ganz klar gesagt, dass die Chancen auf Kohle ganz gering sind. Und das freut mich sehr." Er denkt zurück an sein letztes Treffen mit Kohl. Fast zehn Jahre ist das jetzt her. Damals habe der greise Mann "unter Tränen gebeten, dass Maike Kohl-Richter und ich uns vertragen sollten und, wenn er gestorben ist, dass wir am Grab uns verstehen." Er sei zu einem Vergleich mit Kohl-Richter bereit. "Ich bin 73 Jahre - soll ich mich mit ihr ewig anlegen über die Deutungshoheit der deutschen Geschichte?"

Doch Kohl-Richters Anwalt Thomas Hermes räumt dem Vorstoß nur geringe Chancen ein. Sie selbst schüttelt nur den Kopf, als sie beim Verlassen des Saals nach einem Kommentar gefragt wird. Sie zieht sich ihren Mantel über - schwarz auch dieser - und entschwindet in den Gängen des Gerichtsgebäudes. Verkündung der Entscheidung ist am 29. Mai. (lrs)