19. Aug 2020

Streit um „Kohl-Protokolle“ geht weiter

Besitzt der Ghostwriter von Helmut Kohl noch Kopien seiner Gespräche? Die Witwe des Altkanzlers kämpft vor dem BGH um die Herausgabe.

Beitrag auf berliner-zeitung.de von Holger Schmale

Berlin - Es gibt Geschichten in der Politik, die so gut wie unendlich erscheinen. Dazu gehört der Kampf um den geistigen Nachlass von Helmut Kohl, man könnte auch sagen: um die Deutungshoheit über das politische Wirken des einstigen Kanzlers und CDU-Vorsitzenden. Dieses Recht beansprucht seine Witwe, seine zweite Ehefrau Maike Kohl-Richter, vor allem für sich. Und darum kämpft sie löwinnenhaft mit allen Mitteln und auf allen Ebenen. An diesem Donnerstag findet nun die nächste Kampfrunde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) statt.

Wer bekommt das Schmerzensgeld?

Ihr Hauptgegner ist dabei der einstige Ghostwriter ihres Mannes, Heribert Schwan. 630 Stunden an 105 Tagen haben der Publizist und der Politiker 2001 und 2002 zusammengesessen, und die ganze Zeit lief Schwans Tonbandgerät mit. Kohl erzählte wohl so offen wie noch nie aus seinem langen politischen Leben, vor allem aber über die 16 Jahre, in denen er Bundeskanzler war. Diese Tonbänder sind ein Schatz. Denn der 2017 gestorbene Kohl hatte als Folge eines schweren Sturzes 2008 in seinem Haus einen Großteil seiner Sprachfähigkeit verloren. Damit war klar: Nie wieder würde man seine Stimme so hören können wie auf diesen Bändern. Sie bergen die Deutungshoheit über sein Leben, sein Vermächtnis. Das macht sie so wertvoll. Und deshalb führt seine Witwe seit Jahren diesen verbissenen Kampf um die Bänder, in dem sie zwar schon manchen Sieg davongetragen hat. Aber zu Ende ist er immer noch nicht.

Heribert Schwan nahm die Tonbänder seinerzeit mit nach Hause und ließ den Wortlaut abschreiben. Das war die Grundlage für drei umfangreiche Memoirenbände und Kohls Tagebuch der Spendenaffäre – Bestseller, die er unter dem Namen Kohls schrieb. Doch nach dem Unfall beendete Kohl die Zusammenarbeit, wohl unter starkem Einfluss von Maike Kohl-Richter, die nun seine Ehefrau, Pflegerin und Hüterin seines Vermächtnisses wurde. In diese Zeit fällt auch der Bruch mit seinen Söhnen und vielen seiner Wegbegleiter. Die Kohls forderten die Herausgabe von Schwans Unterlagen. Denn der Schatz ist noch nicht ganz gehoben – der vierte Band der Memoiren, die Jahre 1994 bis 1998, mit der Wahlniederlage Kohls und dem Ringen um seine Nachfolge von besonderem Interesse, ist bis heute nicht erschienen.

Während der Publizist die Bänder und Transkripte für sein Eigentum hielt, klagte Maike Kohl-Richter durch alle Instanzen auf Herausgabe und obsiegte am Ende vor dem BGH. Im Zuge einer richterlich angeordneten Zwangsvollstreckung gab Schwan im März 2014 insgesamt 200 Tonbänder heraus. Inzwischen ist allerdings streitig, ob auf den Originaltonbändern die Stimme Kohls zu großen Teilen nicht mehr zu hören ist.

Im Oktober 2014 erschien dann Schwans Buch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Es sorgte für einige Furore, weil der Altkanzler in den Gesprächen nach Darstellung Schwans deftig über andere Politiker hergezogen war, was der Autor nun ungefiltert zum Besten gab – unter anderem geringschätzige Äußerungen über Kohls Nachfolgerin Angela Merkel sowie die Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker. Außerdem ließ Schwan wissen, dass es „jede Menge Kopien“ der Tonbänder gebe.

Genau darum wird es nun am Donnerstag vor dem BGH gehen. Maike Kohl-Richter verlangt Auskunft über Existenz und Verbleib sämtlicher Vervielfältigungen der Tonbänder sowie über andere Unterlagen, die Schwan aus der Zusammenarbeit mit Kohl besitzt oder weitergegeben hat, und deren Herausgabe. Insgesamt sind dazu drei Parallelverfahren geführt worden, die zum Teil erfolgreich waren. So gab ihr das Oberlandesgericht (OLG) Köln 2018 hinsichtlich der Tonbänder weitgehend recht. Die Forderung nach Herausgabe der Transkripte und weiterer schriftlicher Unterlagen sei hingegen verjährt, befanden die Richter. Dagegen hat sie erneut geklagt.

Freilich ist das nur eine Flanke im Feldzug der Witwe um das Vermächtnis ihres Mannes. Kohl und sie haben auch erfolgreich gegen zahlreiche Zitate in Schwans Protokoll-Buch geklagt, die nicht wieder veröffentlicht werden dürfen. Zudem sprach das Gericht Helmut Kohl die Rekordsumme von einer Million Euro Schmerzensgeld wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch das Buch zu. Das war kurz vor seinem Tod. Mit dem Versuch, die Summe als seine Erbin zu kassieren, scheiterte Kohl-Richter. Schmerzensgeld sei an die Person gebunden, der es zugesprochen wurde, und nicht vererbbar, stellte das OLG fest. Auch darüber wird der BGH später noch endgültig urteilen müssen. Gescheitert ist die Witwe schließlich mit dem Versuch, den Kohl’schen Bungalow in Oggersheim und die dazugehörige Polizeiwache unter Denkmalschutz stellen zu lassen.

All diese Auseinandersetzungen überlagern die Bemühungen der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung mit Maike Kohl-Richter eine Verständigung über die dauerhafte, öffentlich zugängliche Archivierung und wissenschaftliche Auswertung seines gesamten Nachlasses als CDU-Vorsitzender zu finden. Ihrer Ankündigung, die Gründung einer der Willy-Brandt-Stiftung ähnelnden öffentlich-rechtlichen Einrichtung zu ermöglichen, sind bislang keine weiteren Schritte gefolgt. Die Geschichte geht weiter.